Zugunglück (2004)
 
Aufgrund einer falsch gestellten Weiche kam es am Morgen des 21. April 2004 zu einem Unfall auf der Bahnstrecke Stuttgart-Ulm. Auf Höhe der Firma Stahlbau Süßen stieß eine Regionalbahn auf Leerfahrt mit einem Messzug zusammen. Dabei kam die Lokführerin der Regionalbahn ums Leben. Die sechsköpfige Besatzung des Messzuges kam mit leichten Verletzungen davon, wobei sich die beiden Lokführer nur durch einen Sprung aus der Lok bzw. in den Maschinenraum retten konnten.
 
Zusammen mit weiteren Einheiten wurde die Freiwillige Feuerwehr Süßen um 8:58 Uhr zur Unglücksstelle alarmiert. Vor Ort bot sich den Einsatzkräften ein Bild des Schreckens: die Lokomotive und der Triebwagen waren aus den Gleisen gesprungen und hatten sich ineinander verkeilt.
 
Nur zentimeterweise war es in der Folge möglich sich durch das Metallknäuel zur Lokführerin vorzuarbeiten. Gegen 14 Uhr wurde schließlich ein Zugang geschaffen, der Notarzt konnte aber nur noch ihren Tod feststellen.
 
Nach der Bergung war es vor allem Aufgabe des Technischen Hilfwerks die beiden Züge voneinander zu trennen. Dazu musste unter anderem ein Notfallhilfszug mit 75-Tonnen-Kran aus Kornwestheim angefordert werden. Vom Gefahrgutzug des Landkreises wurden währenddessen ca. 600 Liter auslaufendes Hydraulik- und Trafoöl aufgefangen. Erst in der Nacht konnten die Züge endgültig voneinander getrennt und in den Bahnhof Süßen geschleppt werden. Der Sachschaden belief sich auf 5 Millionen Euro an den Zügen, sowie weiteren 300.000 Euro an den Gleisanlagen.
 
Im Einsatz waren
  • Feuerwehr: 21 Fahrzeuge mit 52 Personen
  • Technisches Hilfswerk: 14 Fahrzeuge mit 38 Personen
  • Rettungsdienst: 10 Fahrzeuge mit 35 Personen
  • Polizei: 27 Fahrzeuge mit 68 Personen
  • Bundesgrenzschutz: 7 Fahrzeuge mit 45 Personen
  • Deutsche Bahn: 30 Personen
 
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Bundespolizei und Eisenbahnbundesamt kamen in ihrem Abschlussbericht zum Schluss, dass bei Arbeiten an einem Steuerkabel im Bereich des Bahnhofs versehentlich zwei Adern vertauscht wurden, weshalb die optisch im Stellwerk angezeigte Stellung der Weiche nicht mit tatsächlichen Weichenstellung übereinstimmte. Dies führte dazu, dass die beiden Züge direkt aufeinander gelenkt wurden.
 
Im Zuge der Ermittlungen konnte allerdings nicht geklärt werden, welcher Techniker die Kabel vertauscht hatte. Die beiden Beteiligten behaupteten jeweils, dass ihnen kein Fehler unterlaufen sei. Das Gegenteil konnte keinem bewiesen werden - auch weil die Kabel bis zum Eintreffen der Polizei wieder ordnungsgemäß verdrahtet wurden. Ebenfalls nicht geklärt werden konnte, ob gegen weitere Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde, da sich die Aussagen des diensthabenden Fahrdienstleiters denen der beiden Signaltechniker widersprachen und es keine schriftlichen Aufzeichnungen zu den Vorfällen gab.
 
Da keinem der Beschuldigten ein Fehlverhalten hinreichend nachgewiesen werden konnte, blieb der Staatsanwaltschaft letztendlich nichts anderes übrig als das Verfahren einzustellen.
 

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